15.04.2021

Brief der DAJ an Minister Spahn: Die Gruppenprophylaxe ist pandemie-tauglich aufgestellt und stützt den Infektionsschutz!

Der Auftrag zur flächendeckenden Gruppenprophylaxe in Kitas und Schulen nach § 21 des Sozialgesetzbuches V gilt unvermindert auch in Zeiten von Covid-19. Eine gute Mundhygiene trägt zum Infektionsschutz bei – gerade auch für Kinder und Jugendliche, deren Grundrecht auf Gesundheitsvorsorge (§ 24 UN-Kinderrechtskonvention) in der Pandemie so umfassend wie möglich gestützt werden muss. Die zahnmedizinische Gruppenprophylaxe ist pandemie-tauglich aufgestellt und  kann hygienekonform durchgeführt werden. Diese Botschaften übermittelte die DAJ dem Bundesminister für Gesundheit, Jens Spahn, mit der Bitte um politischen Rückhalt: Die Gruppenprophylaxe steht bereit!

Aktiv trotz erschwerter Bedingungen

Die Pandemie und die damit verbundenen Einschränkungen des Kita- und Schulbetriebes stellten von heute auf morgen die gewohnten Abläufe der Gruppenprophylaxe infrage, über die normalerweise rund 4,76 Millionen Kinder und Jugendliche jährlich mit mindestens einem persönlichen Prophylaxe-Impuls erreicht werden. Schul- und Kitaschließungen, Betretungsverbote, Kontaktbeschränkungen und große Verunsicherung auf allen Seiten erschwerten das gewohnte Handeln. Gleichzeitig wurde das Fachpersonal teilweise zur Pandemiebekämpfung in den Gesundheitsämtern abgezogen oder musste in Kurzarbeit geschickt werden.

Doch Not macht erfinderisch. Wo ein persönlicher Kontakt nicht möglich war, ließen sich die regionalen Arbeitskreise für Jugendzahnpflege viel einfallen, um in eigenen Angeboten oder mithilfe der Bildungs- und Betreuungseinrichtungen Mundhygiene für die Kinder auf der Tagesordnung zu halten und dentaler Vernachlässigung während der Pandemie vorzubeugen: Von der Mail mit Arbeits- bzw. Spielmaterial über den Kurzfilm bis zu  Malwettbewerben, vom telefonischen Kontakt über digitale Informationsangebote bis hin zum Gartenzaungespräch. Diese vielfältigen Bemühungen können jedoch den persönlichen Prophylaxe-Impuls nicht ersetzen.

Wissenschaftlich erarbeitete Hygiene-Empfehlungen schaffen Handlungsgrundlage

Um die hygienekonforme Möglichkeit des Zähneputzens und der Gruppenprophylaxe in den Einrichtungen zu belegen, wurden gemeinsam mit dem Bundesverband der Zahnärztinnen und Zahnärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BZÖG) und dem Institut für Hygiene und Öffentliche Gesundheit am Universitätsklinikum Bonn Hygiene-Empfehlungen für das Zähneputzen in Gemeinschaftseinrichtungen erarbeitet und im September 2020 veröffentlicht („Mundhygiene in Zeiten von Covid 19 – jetzt erst recht“). Denn auch im Hinblick auf den Infektionsschutz kommt einer durch Mundhygiene gesund erhaltenen Mundhöhle eine große Bedeutung zu.

Gleichzeitig tragen diese Maßnahmen dazu bei, die Hygiene-Standards in den Bildungs- und Betreuungseinrichtungen auf- und auszubauen und bei Kindern und Jugendlichen auf eine langfristig wirksame Verhaltensänderung im Hinblick auf Hygiene im Allgemeinen und Mundhygiene im Besonderen hinzuwirken. Kinder aus Haushalten, in denen regelmäßiges Zähneputzen nicht auf der Tagesordnung steht, werden mit der Handlung  und ihrer Wirkung vertraut. Kinder mit erhöhtem Kariesrisiko werden im Rahmen der Gruppenprophylaxe besonders intensiv betreut.  Wo Zähneputzen und Gruppenprophylaxe nicht stattfinden, sinkt die gesundheitliche Chancengleichheit.

Es ist deshalb an der Zeit, dass Gruppenprophylaxe wieder im Rahmen der erarbeiteten Hygiene-Regelungen und der behördlichen Vorgaben regulär und flächendeckend aktiv werden kann. Andernfalls droht langfristig auch das Wegbrechen des Fachpersonals und damit der über Jahrzehnte aufgebauten und bewährten Strukturen. Ein Anknüpfen an das vor der Pandemie Erreichte wird erschwert.

Brief an Gesundheitsminister betont Bereitschaft und fordert politische Unterstützung

Im Februar unterstrichen die Vorstandsvorsitzenden der DAJ in einem Brief an Bundesgesundheitsminister Jens Spahn das Potenzial und die Notwendigkeit der zahnmedizinischen Gruppenprophylaxe auch in Pandemie-Zeiten. Sie drangen damit auf politische Unterstützung auf Bundesebene. Da sich die Landesarbeitsgemeinschaften für Jugendzahnpflege in vielfältiger Weise in den Landesministerien ebenfalls dafür einsetzen, sowohl die Gruppenprophylaxe als auch das Zähneputzen in den Einrichtungen so umfassend wie möglich aufrechtzuerhalten bzw. so schnell wie möglich wieder aufzunehmen, soll diese Initiative der DAJ auch diesen Bemühungen Rückhalt verschaffen.

Das Schreiben wies auf die vielfältigen Aktivitäten der regionalen Arbeitskreise für Jugendzahnpflege hin, um während der Schul- und Kitaschließungen überbrückend mediale Angebote der Mundgesundheitsförderung bereitzustellen und Einrichtungen zur mundgesundheitsförderlichen Alltagsgestaltung unter Pandemiebedingungen zu beraten. Da der Entfall der persönlichen Gruppenprophylaxe-Impulse jedoch nicht kompensierbar ist, wirbt es um politische Unterstützung, um mit der Gruppenprophylaxe so schnell wie möglich wieder flächendeckend durchzustarten.

Bereits seit letztem Sommer setzen sich die Akteurinnen und Akteure der Jugendzahnpflege  mit vielfältigen Bemühungen dafür ein, dass bei aus dem Konjunkturpaket geförderten Aus- und Umbaumaßnahmen der Sanitärbereiche in Kitas und Schulen suffiziente Mundhygienemöglichkeiten geschaffen werden.