Gruppenprophylaxe
Flächendeckend vorbeugen
Unter zahnmedizinischer Gruppenprophylaxe versteht man nach § 21 SGB V die flächendeckende Durchführung von Prophylaxemaßnahmen in der Regel durch Zahnärzte und zahnärztliches Fachpersonal zur Erhaltung, Förderung und Verbesserung der Mundgesundheit. Die Kinder und Jugendlichen werden in Bildungseinrichtungen wie Kindergärten, Grundschulen sowie weiterführenden Schulen mit überdurchschnittlichem Kariesrisiko gruppenweise angesprochen. Eltern, Erzieherinnen und Erzieher, Lehrerinnen und Lehrer werden in die Zusammenarbeit einbezogen.
Besonders gefährdete Kinder werden mit spezifischen Programmen der Intensivprophylaxe betreut.
Zur Verhütung und Reduktion von Zahn-/Munderkrankungen werden Methodenschwerpunkte gesetzt:
- Gesundheitserziehung/-förderung durch die Stärkung der eigenen Kompetenz und Selbstverantwortung (oral-self-care) mit dem Ziel nachhaltiger Verhaltensprägung und -/änderung
- Zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen und Durchführung von Fluoridierungsmaßnahmen
Weitere Prophylaxebausteine sind:
- Basis- und Intensivprophylaxe werden durch die Individualprophylaxe (IP) in der Zahnarztpraxis ergänzt (Leistung der gesetzlichen Krankenkassen vom vollendeten 6. bis zum noch nicht vollendeten 18. Lebensjahr).
- Zahnärztliche Früherkennung: Für drei- bis sechsjährige Kinder werden in der Regel zwei zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen angeboten, deren Kosten von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden.
- Kollektivprophylaxe: Flächendeckende Verwendung von fluoridiertem Speisesalz als breitenwirksame Maßnahme (in Gemeinschaftseinrichtungen ist die Verwendung auf Antrag möglich).
Die DAJ hat dem gesetzlichen Auftrag entsprechende "Grundsätze für Maßnahmen zur Förderung der Mundgesundheit" beschlossen und in mehreren Stufen weiterentwickelt. Die Grundsätze im Wortlaut finden Sie hier.
Gruppenprophylaxe in Kindergärten
- Maßnahmen zur Früherkennung von Zahn-, Mund- und Kiefererkrankungen nach standardisierten Kriterien
- Regelmäßiges Demonstrieren und Einüben des Zähneputzens mit dem Ziel des täglichen Zähneputzens in der Einrichtung
- Kontrollierte Anwendung von Fluoriden auf Grundlage einer Fluoridanamnese nach zahnärztlichen Anweisungen und Einverständnis der Sorgeberechtigten
- Aufklärung über schädliche orale Angewohnheiten
- Motivierung zur regelmäßigen zahnärztlichen Untersuchung, Motivierung und Zuführung zur zahnärztlichen Sanierung vorhandener Schäden sowie Inanspruchnahme der Früherkennungsuntersuchungen
- Ernährungsberatung / Ernährungslenkung
- Informationsveranstaltungen für Eltern und Erzieher/Innen
- Fortbildungsangebote für Erzieher/Innen
- Besuche von Sprechzimmern in Zahnarztpraxen oder Gesundheitsämtern (Zahnärztlichen Diensten) zum Angstabbau und Rollenspiel
Gruppenprophylaxe in Schulen
- Maßnahmen zur Früherkennung von Zahn-, Mund- und Kiefererkrankungen nach standardisierten Kriterien
- Aufklärung über richtige Mundhygiene
- Altersgerecht angeleitetes Mundhygienetraining
- kontrollierte Anwendung von Fluoriden auf Grundlage einer
Fluoridanamnese nach zahnärztlichen Anweisungen und Einverständnis der Sorgeberechtigten - Aufklärung über schädliche orale Angewohnheiten
- Motivierung zur regelmäßigen zahnärztlichen Untersuchung, Motivierung und Zuführung zur zahnärztlichen Sanierung vorhandener Zahnschäden sowie Inanspruchnahme der Individualprophylaxe und Führung von Bonusheft / Prophylaxepass
- Ernährungsberatung / Ernährungslenkung
- Informationsveranstaltungen und Multiplikatorenschulung für Lehrpersonal
- Informationen an Eltern und Lehrer durch Veranstaltungen, Schriften und Mitteilungen
- Besuche von Sprechzimmern in Zahnarztpraxen oder Gesundheitsämtern (Zahnärztlichen Diensten) zum Angstabbau und Rollenspiel
Intensivprophylaxe für Kinder mit erhöhtem Kariesrisiko
Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass für Kinder mit erhöhtem Kariesrisiko im Rahmen der Gruppenprophylaxe Maßnahmen der Intensivprophylaxe durchzuführen und hierfür spezifische Programme zu entwickeln sind. Daher hat die DAJ im Jahre 1994 eine "Empfehlung der DAJ zur Durchführung der Intensivprophylaxe bei Kindern mit erhöhtem Kariesrisiko im Rahmen der Gruppenprophylaxe gemäß § 21 Absatz 1 Satz 3 SGB V" verabschiedet.
Ziel der DAJ ist es, Empfehlungen und Hinweise zum Aufbau und zur praktischen Durchführung von Intensivprogrammen unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben und der bestehenden vertraglichen Vereinbarungen zu geben. Voraussetzungen für den Erfolg von Intensivprogrammen ist eine flächendeckende Basisprophylaxe. Diese soll auf der Grundlage der Bundesrahmenempfehlung und den auf Länderebene beschlossenen Rahmenvereinbarungen kontinuierlich ausgebaut werden.
Als Grundlage zur Erkennung von Kariesrisiko-Kindern dienen Reihenuntersuchungen oder vergleichbare Untersuchungen, die alle Kinder erfassen.
Die "Empfehlung der DAJ zur Durchführung der Intensivprophylaxe bei Kindern
mit erhöhtem Kariesrisiko" finden Sie hier im Wortlaut:
Durchführung der Intensivprophylaxe