Die finanziellen Mittel für ihre Arbeit erhält die DAJ aus einer Umlage der Spitzenorganisationen der Zahnärztinnen und Zahnärzte, des GKV-Spitzenverbandes und der Landesarbeitsgemeinschaften für Jugendzahnpflege sowie den Mitgliedsbeiträgen der übrigen Mitglieder. Einzelheiten werden über eine Beitragsordnung geregelt, die der Satzung anhängt.
Rahmenempfehlung
Rahmenvereinbarung
Regionale Arbeitsgemeinschaften
Reg. Arbeitsgemeinschaften/-kreise für Jugendzahnpflege