Epidemiologische Begleituntersuchungen zur Gruppenprophylaxe
Das Sozialgesetzbuch V enthält im § 21 den Auftrag an die gesetzlichen Krankenkassen, im Zusammenwirken mit den Zahnärzten und den für die Zahngesundheitspflege in den Ländern zuständigen Stellen die zahnmedizinische Gruppenprophylaxe für Kinder, die das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, flächendeckend umzusetzen. Des Weiteren enthält § 21 neben dem Auftrag zur Durchführung der Gruppenprophylaxe auch den Auftrag zu deren Dokumentation und Erfolgskontrolle. Diese Aufgaben haben die gesetzlich verpflichteten Akteure der Deutschen Arbeitsgemeinschaft für Jugendzahnpflege e.V. (DAJ) übertragen.
Ziel der Epidemiologischen Begleituntersuchungen im Schuljahr 2015/16 war die Feststellung des Mundgesundheitsstatus von Kindern in öffentlich geförderten Kindertagesstätten und in Schulen in Deutschland (Erfolgskontrolle der zahnmedizinischen Gruppenprophylaxe gemäß § 21 SGB V).
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Studien aus dem Jahr 1997, 1995 und 1994 können auf Wunsch bei der DAJ in Kopie angefordert werden.