Pflichtige Teilnahme an der zahnärztlichen Untersuchung für Kita-Kinder in Niedersachsen
Auch in Niedersachsen können nun dank der Einführung eines neuen Gesetzes alle Kinder im Alter bis zur Einschulung mit der zahnärztlichen Untersuchung im Rahmen der Gruppenprophylaxe erreicht werden, ohne bürokratische Hürden einer Einverständniserklärung. Damit werden die Einrichtungen entlastet und es entfallen die strukturelle Benachteiligung der Sorgeberechtigten, für die diese Dokumente eine Herausforderung waren. Ein weiterer, wichtiger Schritt für gerechte Chance auf ein mundgesundes Aufwachsen für alle Kinder ist damit geschafft!
Es war ein langer Weg bis hierhin, maßgeblich beteiligt an diesem Erfolg sind – neben dem unermüdlichen Einsatz der Mitstreiter:innen aus dem ÖGD und der Landesarbeitsgemeinschaft zur Förderung der Jugendzahnpflege in Niedersachsen e.V. – auch der persönliche Auftritt von „Kroko“ im Niedersächsischen Landtag.
Quelle: Landesarbeitsgemeinschaft zur Förderung der Jugendzahnpflege in Niedersachsen e. V., Jeanette Kluba
Die aktuelle Fassung des Gesetzestexes vom 23.06.2026 finden Sie hier.

