Epidemiologische Begleituntersuchungen zur Gruppenprophylaxe
Das Sozialgesetzbuch V enthält im § 21 den Auftrag an die gesetzlichen Krankenkassen, im Zusammenwirken mit den Zahnärzten und den für die Zahngesundheitspflege in den Ländern zuständigen Stellen die zahnmedizinische Gruppenprophylaxe für Kinder, die das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, flächendeckend umzusetzen. Des Weiteren enthält § 21 neben dem Auftrag zur Durchführung der Gruppenprophylaxe auch den Auftrag zu deren Dokumentation und Erfolgskontrolle. Diese Aufgaben haben die gesetzlich verpflichteten Akteure der Deutschen Arbeitsgemeinschaft für Jugendzahnpflege e.V. (DAJ) übertragen.
Die DAJ führt aus diesem Grund seit 1994 in regelmäßigen Abständen bundesweite epidemiologische Begleituntersuchungen durch. Bei der letzten Studie im Jahre 2016 wurden rund 300 Tsd. Kinder untersucht und die anonymisierten Daten durch eine wissenschaftliche Studienleitung ausgewertet. Bund und Länder nutzen die Daten der DAJ-Studie für ihre Gesundheitsberichterstattung sowie für die Entwicklung und Überprüfung von Mundgesundheitszielen.
Die aktuellen epidemiologischen Begleituntersuchungen unter der wissenschaftlichen Leitung des Teams Greifswald (PD Dr. Julian Schmoeckel, PD Dr. Ruth Santamaría, Prof. Dr. Christian Splieth) beinhalten zahnärztliche Untersuchungen im laufenden Schuljahr 2025/2026 bei Kindern und Jugendlichen im Alter von 3, 6 bis 7 und 12 Jahren. Beteiligt sind alle Bundesländer.
In der 9. Stellungnahme des ExpertInnenrats „Gesundheit und Resilienz“ vom 23.01.2025 wird unter anderem eine Verbesserung der Datenlage zur Kindergesundheit empfohlen. Die epidemiologischen Begleituntersuchungen können hierzu einen großen Beitrag leisten, denn sie werden mit dem Ziel, den Mundgesundheitsstatus von Kindern in öffentlich geförderten Kindertagesstätten und in Schulen in Deutschland (Erfolgskontrolle der zahnmedizinischen Gruppenprophylaxe gemäß § 21 SGB V) festzustellen, durchgeführt.
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