Intensivprophylaxe
bei Kindern mit erhöhtem Kariesrisiko im Rahmen der Gruppenprophylaxe
Stand 16.04.1994
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Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass für Kinder mit erhöhtem Kariesrisiko im Rahmen der Gruppenprophylaxe Maßnahmen der Intensivprophylaxe durchzuführen und hierfür spezifische Programme zu entwickeln sind. Daher hat die DAJ im Jahre 1994 eine »Empfehlung der DAJ zur Durchführung der Intensivprophylaxe bei Kindern mit erhöhtem Kariesrisiko im Rahmen der Gruppenprophylaxe gemäß § 21 Absatz 1 Satz 3 SGB V« verabschiedet.
Ziel dieser Empfehlung ist es, den Aufbau sowie die praktische Durchführung von Intensivprogrammen – unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben und der bestehenden vertraglichen Vereinbarungen – zu unterstützen.