Intensivprophylaxe

bei Kindern mit erhöhtem Kariesrisiko im Rahmen der Gruppenprophylaxe

Stand 16.04.1994

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Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass für Kinder mit erhöhtem Kariesrisiko im Rahmen der Gruppenprophylaxe Maßnahmen der Intensivprophylaxe durchzuführen und hierfür spezifische Programme zu entwickeln sind. Daher hat die DAJ im Jahre 1994 eine »Empfehlung der DAJ zur Durchführung der Intensivprophylaxe bei Kindern mit erhöhtem Kariesrisiko im Rahmen der Gruppenprophylaxe gemäß § 21 Absatz 1 Satz 3 SGB V« verabschiedet.

Ziel dieser Empfehlung ist es, den Aufbau sowie die praktische Durchführung von Intensivprogrammen – unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben und der bestehenden vertraglichen Vereinbarungen – zu unterstützen.

Seit Inkrafttreten des GSG am 01.01.1993 sind die mit der Durchführung der Gruppenprophylaxe Betrauten verpflichtet, für Kinder mit besonders hohem Kariesrisiko spezifische Programme zu entwickeln.

Ziel der DAJ ist es, Empfehlungen und Hinweise zum Aufbau und zur praktischen Durchführung von Intensivprogrammen unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben und der bestehenden vertraglichen Vereinbarungen zu geben.

Voraussetzungen für den Erfolg von Intensivprogrammen ist eine flächendeckende Basisprophylaxe. Diese soll auf der Grundlage der Bundesrahmenempfehlung und den auf Länderebene beschlossenen Rahmenvereinbarungen kontinuierlich ausgebaut werden.

Als Grundlage zur Erkennung von Kariesrisiko-Kindern dienen Reihenuntersuchungen oder vergleichbare Untersuchungen, die alle Kinder erfassen. Dabei ist es das Ziel, Zahnschäden sowie Zahn- und Kieferfehlstellungen zu diagnostizieren und die betroffenen Kinder einer Behandlung zuzuleiten.

Hierzu dienen:

  • Reihenuntersuchungen (gruppenweise) durch den öffentlichen Gesundheits-Dienst (ÖGD)
  • Reihenuntersuchungen (gruppenweise) durch von den Landesarbeitsgemeinschaften oder den Arbeitsgemeinschaften für Jugendzahnpflege beauftragen Zahnärzten/Zahnärztinnen.

Insbesondere, wenn a) und b) aus organisatorischen oder anderen Gründen nicht umsetzbar sind, kann

  • Über ein (strenges) Verweisungssystem an den Hauszahnarzt erreicht werden, dass alle Kinder untersucht werden.

Bei der Diagnose der Kariesrisiko-Kinder sollte dasjenige Verfahren Anwendung finden, das die höchst mögliche Spezifität und Sensitivität gewährleistet und das sich auf Grund des zur Verfügung stehenden Personals auch praktisch durchführen lässt. Zur Zeit wird zur Bestimmung von Risikopatienten im Rahmen der gruppenprophylaktischen Reihenuntersuchungen der Konsensvorschlag der Professoren Einwag / Klimek / Wetzel / Pieper empfohlen (s. Anlage zu den Grundsätzen der DAJ vom 15.06.1993).

Die wissenschaftliche Entwicklung ist zu berücksichtigen.

Die Betreuung von Kariesrisiko-Kindern soll – soweit möglich – im Rahmen der Gruppenprophylaxe erfolgen.

  • a) Art der Maßnahmen
    • aa) Intensivierung
      • von Mundhygieneübungen
      • von Ernährungs-Beratungen
      • von Fluoridierungs-Maßnahmen
      • von Elternmotivation
    • bb) Diese Maßnahmen sollen durch professionelle Zahnreinigung und, bei
      gegebener Indikation, durch Fissurenversiegelung ergänzt werden.
  • b) Durchführende Personen
    Die Betreuung von Kariesrisiko-Kindern kann erfolgen:

    • durch das Personal des ÖGD
    • durch das von den Landesarbeitsgemeinschaften oder den Arbeitsgemeinschaften für Jugendzahnpflege angestellte oder beauftragte Personal
    • durch niedergelassene Zahnärzte.
  • c) Ort der Durchführung
    Die Betreuung von Kariesrisiko-Kindern kann erfolgen:

    • in Kindergärten
    • in Schulen
    • in den Räumen des ÖGD
    • in mobilen Zahnstationen
    • in Zahnarztpraxen.
  • d) Zeitraum der Maßnahmen
    • aa) Es ist davon auszugehen, dass sich die Maßnahmen über einen Zeitraum von einem halben Jahr erstrecken.
    • bb) Die weitere Betreuung erfolgt im Rahmen der Basisprophylaxe. Gegebenenfalls ist das Intensivprophylaxeprogramm zu einem späteren Zeitpunkt zu wiederholen.
    • cc) Von der zeitlichen Begrenzung bleiben die Maßnahmen der Langzeitfluoridierung ausgenommen.