Rahmenempfehlung
zur Förderung der Gruppenprophylaxe insbesondere in Kindergärten und Schulen
Stand 17.06.1993
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Präambel
Die Krankenkassen haben im Zusammenwirken mit den Zahnärzten und den für die Zahngesundheitspflege in den Ländern zuständigen Stellen unbeschadet der Aufgaben anderer – insbesondere hinsichtlich der Verpflichtung des öffentlichen Gesundheitsdienstes zur Sicherstellung von Maßnahmen der Jugendzahnpflege im Rahmen der geltenden rechtlichen Regelungen – gemeinsam und einheitlich Maßnahmen zur Verhütung und Erkennung von Zahnerkrankungen ihrer Versicherten, die das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben , zu fördern und sich an den Kosten der Durchführung zu beteiligen. Die Maßnahmen sollen sich vor allem auf die Gruppenprophylaxe in Kindergärten und Schulen konzentrieren.
Zur Realisierung dieses gesetzlichen Auftrags haben sich die vorgenannten Verbände und Organisationen auf die Rahmenempfehlung verständigt, die insbesondere folgenden Zielen dienen soll:
- Flächendeckende Sicherstellung und regelmäßige Durchführung der Gruppenprophylaxe insbesondere in Kindergärten und Schulen.
- Durchführung der Gruppenprophylaxe nach einheitlichen Grundsätzen.