Evaluation

Epidemiologische Begleituntersuchungen zur Gruppenprophylaxe 2016

Das Sozialgesetzbuch V enthält im § 21 den Auftrag an die gesetzlichen Krankenkassen, im Zusammenwirken mit den Zahnärzten und den für die Zahngesundheitspflege in den Ländern zuständigen Stellen die zahnmedizinische Gruppenprophylaxe für Kinder, die das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, flächendeckend umzusetzen. Des Weiteren enthält § 21 neben dem Auftrag zur Durchführung der Gruppenprophylaxe auch den Auftrag zu deren Dokumentation und Erfolgskontrolle. Diese Aufgaben haben die gesetzlich verpflichteten Akteure der Deutschen Arbeitsgemeinschaft für Jugendzahnpflege e.V. (DAJ) übertragen.

 

Ziel der Epidemiologischen Begleituntersuchungen im Schuljahr 2015/16 war die Feststellung des Mundgesundheitsstatus von Kindern in öffentlich geförderten Kindertagesstätten und in Schulen in Deutschland (Erfolgskontrolle der zahnmedizinischen Gruppenprophylaxe gemäß § 21 SGB V).

Stand 2018

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